Hallo.
ähm, seit wann sind DIESE Teile denn sicherheitsrelevant, so dass dies dem Tüv was angeht?
Ganz einfach: Wenn das Fahrzeug eine Leuchtweitenregulierung hat (vorgeschrieben ab Baujahr 1991 oder so), muss die auch funktionieren.
Sicherheitsrelevant ist das natürlich auch. Mal angenommen, Du transportierst 500kg Pöl in Deinem Auto, schlimmstenfalls noch hinter der Hinterachse positioniert, und fährst damit bei Dunkelheit und dann logischerweise eingeschaltetem Abblendlicht durch die Gegend, machst Du Dich damit zum Sicherheitsrisiko. Mindestens für Deinen Gegenverkehr.
Bitte ruhig mal etwas nachdenken, bevor man alles schlechtredet. Dass so etwas kontrolliert und im Falle eines Defekts bemängelt wird, ist grundsätzlich schon in Ordnung.
Schöne Grüße
Sam
Also Sam man kann sich ja auch alles zurechtreden wie mans braucht, machen ja die Politiker und Juristen immer wenn sie das Mundwerk öffnen. Zugegeben macht Deine nachvollziehbare Ausführung Sinn, ABER ich dachte doch eher an einen schlechten Scherz!
Einen Tüv nicht zu kriegen wegen der Leuchtweitenregulierung?? Hallo? Wie engstirnig sind wir denn jetz schon??? Wenn ich jeden ausm Verkehr ziehen würde der mich nachts blenden würde dann wären bald nimmer viel unterwegs! Und wieso sind dann die Xenon überhaupt zugelassen? Die blenden auch wie sau!
Gomick (ders immer noch nicht fassen kann)