Hallo zusammen!
Aufgrund der neuesten Änderung des Mineralölsteuergesetzes ist dazu ein Umdenken nötig.
Früher war es so, das Pöl als Nicht-Kohlenwasserstoff vom Mineralölsteuergesetz nicht erfasst war und deshalb der Mineralölsteuer nicht unterlag. Das ist mit der Novelle des Mineralölsteuergesetzes nun wohl endgültig vorbei!
Dazu gibt's auf der Seite des Zoll, der in Deutschland die Verbrauchssteuern eintreibt und überwacht eine schöne Seite mit Erklärungen:
http://www.zoll-d.de/b0_z...uern/c0_minoel/index.html
Auch die UFOP
http://www.ufop.de/3214.htm hat dazu schon einen schönen Kommentar geschrieben, man beachte besonders "Änderungen des Mineralölsteuergesetzes, Biokraftstoff = Mineralöl" (2. Satz) und insbesondere "Anzeigepflicht" (2. Satz).
Hier die zugehörigen Gesetzestexte:
http://www.zoll-d.de/e0_d...gesetze/minoestgesetz.pdf
http://www.zoll-d.de/e0_d...aloelsteuerverordnung.pdf
Das Mineralölsteuergesetz kennt einmal die Definition "Mineralöl". Da aber nicht alle Mineralöle steuerpflichtig sind, gibt es noch zusätzlich die Definition "steuerpflichtige Mineralöle".
Dummerweise wird in der neuesten Fassung ALLES mit eingeschlossen, was zur Verwendung als Kraft- oder Heizstoff bestimmt ist (§ 1 - Begriffsbestimmungen 2.13).
Es ist also aus der Mineralölsteuer durch die letzte Gesetzesnovelle faktisch eine Kraftstoffsteuer, ähnlich wie in der Schweiz und England geworden.
Das bedeutet im Klartext für uns, nicht nur ALLES, was in den Tank kommt (Pos. 13 benutzt das Wort "Waren", imho wird dadurch JEDE denkbare Substanz eingeschlossen), sondern auch das, was bereits im Vorfeld erkennbar als Kraftstoff "bestimmt" wird.
Also NICHT Pöl per se (ich bleibe hier mal bei Pöl als Beispiel, obwohl ALLE Waren gemeint sind), sondern NUR Pöl, welches erkennbar als Kraftstoff genutzt werden soll. Wie das in der Praxis umgesetzt wird, werden die Gerichte entscheiden, das mir dazu bereits bekannte (und eindeutige) Urteil suche ich derzeit noch . . .
Pöl wird also in Zukunft in drei Gruppen zu sehen sein:
- Pöl als Lebensmittel mit all den strengen Auflagen, die an ein Lebensmittel und seine Lagerung gestellt werden
- Pöl als Mineralöl im Sinne des MinÖlSteuerGes. mit all den strengen Auflagen im Zusammenhang mit gewerblichem Handel, Steuerlager usw.
- Pöl als technisches Pflanzenöl ohne jede Auflagen (Verwendung nicht als Energieträger, sondern z.B. als Schalungsöl im Betonbau . . .)
In unserer Pöl-Bastelbude bei Herborn verkaufen wir ausschliesslich technisches Pflanzenöl (sofern wir mal was da haben), eine Zapfsäule, um direkt zu tanken gibt's hier nicht mehr . . . ;-))
Für uns kleine Würstchen in der Pölerszene sollte die Gesetzesänderung kein Problem darstellen. Kritisch wird's nur für echte Pöl-Treibstoff-Hersteller und Pöl-Tanken. Privatleute können nach wie vor die Bestimmung von Pöl ungestraft dahingehend ändern, dass sie es als Kraftstoff in den Tank schütten, ohne dafür eine Steueranmeldung machen zu müssen oder ein Gewerbe als Mineralölhersteller brauchen. Wer dagegen ein größeres Lager privat unterhält, bei dem eine Bestimmung als Kraftstoff zu erkennen ist, hat schlechte Karten.
Hier einige Zitate aus dem aktuellen MinÖlSteuerGes., Kommentare von mir sind
kursiv
§ 2a - Steuerbegünstigung für Biokraft- und Bioheizstoffe
(1) Mineralöle sind bis zum 31. Dezember 2009 in dem Umfang steuerbegünstigt, in dem sie nachweislich Biokraft- oder Bioheizstoffe enthalten.
Die Steuerbegünstigung wird auf Antrag als Erlass oder Erstattung gewährt.
Das bedeutet im Klartext, Biotreibstoffe sind NICHT steuerfrei, sie werden nur mit 0% versteuert. Das hat einmal den Sinn, jederzeit diese 0% auf X% anzuheben, andererseits werden so (über die zwingend erforderliche Versteuerung mit 0%) die Mengen an Biokraftstoff ermittelt, für die dann bei der EU eine Öko-Beihilfe eingefordert werden kann. Da geht es für Deutschland um etliche Millionen, darum auch dieser ganze Aufwand mit der - auf den ersten Blick sinnlosen - 0% Versteuerung.
§ 9 - Entstehung der Steuer, Steuerschuldner
4. Ist für Mineralöle nach § 1 Abs. 3 oder Waren nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 13 eine Steuer nicht auf Grund einer sonstigen Bestimmung des Gesetzes entstanden, so entsteht sie dadurch, dass die Mineralöle oder die Waren zur Verwendung als Kraft- oder Heizstoff entnommen, abgegeben oder als Kraft- oder Heizstoff verwendet werden. Steuerschuldner ist derjenige, der die Mineralöle oder die Waren entnimmt, abgibt oder verwendet.
§ 29 - Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 381 Abs. 1 Nr. 1 der Abgabenordnung handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig
1. ohne Erlaubnis nach § 6 Abs. 2 Satz 1 oder § 8 Abs. 3 Satz 1 Mineralöl herstellt, . . .
§ 30 - Sicherstellung
(1) Mineralöl nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 oder Abs. 7, das
1. nach § 3 Abs. 2 Satz 2 gekennzeichnet und
a) der Steueraufsicht über den Verkehr mit steuerbegünstigtem Mineralöl entzogen worden ist oder
b) aus dem die Kennzeichnungsstoffe zu Unrecht entfernt oder bei dem diese in ihrer Wirksamkeit beeinträchtigt worden sind,
2. dem Verbot des § 26 Abs. 5 zuwider gekennzeichnet oder rot gefärbt worden ist, kann sichergestellt werden.
(2) Mineralöl, das ein Amtsträger in Mengen und unter Umständen vorfindet, die auf eine gewerbliche Zweckbestimmung hinweisen, und für das der Nachweis nicht erbracht werden kann, dass es
1. sich im Steueraussetzungsverfahren befindet oder
2. im Steuergebiet ordnungsgemäß versteuert worden oder zur ordnungsgemäßen Versteuerung angemeldet ist,
kann sichergestellt werden.
Das bedeutet im Klartext, es kann von Amts wegen beschlagnahmt werden und ist dann futsch! Bis es evtl. mal zurückgegeben wird (wenn überhaupt) ist es schon überlagert.
Soweit die Reichweite des neuen Gesetzes.
Ein Problem wird das für alle Pöltankstellen, die z.B. Pöl aus der Zapfsäule in den Fahrzeugtank verkaufen. Die gelten nämlich seit der Gesetzesnovelle als "Mineralölproduzenten", weil sie dem Lebensmittel Pöl eine neue Bestimmung geben, indem sie's als Kraftstoff verkaufen und nicht als technisches Pflanzenöl. Die Ausstattung mit einer Zapfsäule, die für die Fahrzeugbetankung geeignet ist, verhindert da auch jede Ausrede, das ja "nur Lebensmittel oder technische Öle" verkauft werden.
Im Preis wirkt sich das natürlich nicht direkt aus, weil auf Biomasse ja 0 Cent Steuern kommen. Aber nach den Durchführungsbestimmungen zum Mineralölsteuergesetz müssen die Treibstoffe trotzdem durch ein Steuerlager geführt werden mitsamt dem bürokratischen Aufwand, der dazugehört. Dann müssen sie mit "0 Cent" versteuert werden und gut iss. Wer das nicht tut, riskiert es, für die jemals verkaufte Gesamtmenge mit dem für Mineraldiesel gültigen Satz (derzeit 47,4 Cent/Liter) als Steuernachzahlung abgestraft zu werden. Deutschland, dein Amtsschimmel . . .
Gilt ausdrücklich nicht für den Endverbraucher, der kann mit biogenen Treibstoffen mischen und panschen, soviel er Lust hat, Hauptsache der Sprit wird nicht gelagert, sondern gleich vertankt.