Moin
Ich will das Thema hier nochmal aufgreifen.
Einige Dinge kommen mir bei der Sache spanisch vor!
moin moin
aus aktuellem anlass hat mein vater bei seiner prüforganisation nach den aktuellen abnahmerichtlinien für pölumbauten nachgefragt.
der anlass war eine anzeige welche ich für meinen "zusatztank" erhalten habe. dieser bestannt aus einem 200 liter mölfass welches ich im laderaum des vitos befestigt hatte.
zum zeitpunkt des einbaus war das rechtens! ansonsten hätte mein vater seinen job verlieren können.
ein paar wochen vor der anzeige wurden jedoch die bestimmungen geändert, wodurch die anzeige begründet war.
Inwieweit Dein Fass jemals rechtens war "als Zusatztank" sei mal dahingestellt !
Sowohl scotty-utb, SamHotte und auch ich waren in letzter Zeit beim TÜV ohne Beanstandungen.
scotty-utb hat sogar nachgefragt ob etwas eingetragen werden muss !
Bei Sam wie auch bei mir kam nur die Bemerkung "der frittenbomber" schon wieder.
Ok, mein Prüfer hat alle Bauteile auf die Befestigung hin geprüft und sich die Verlegung der kraftstoffleitungen angeschaut.
Mehr aber auch nicht, da wir drei bei eben drei verschiedenen Prüfstellen waren und das ohne Beanstandungen, stellen sich mir einige Fragen:
Was veranlasst die FSP eine offensichtlich interne Prüfung von Pölanlagen zu veranlassen?
Warum finde ich bei keinem anderen Prüfdienst irgend etwas über eine solche Prüfung?
Johannes, wer hat eigentlich diese Anzeige veranlasst (man könnte meinen die FSP selbst)?
Wozu soll die Prüfung und Eintragung überhaupt gut sein?
Im Grunde ist doch alles bereits gesetzlich geregelt !
Sam hat es ja bereits geschrieben:
Zur LKW-Maut, deren Höhe von der Schadstoffklasse abhängig ist: Die Schadstoffklasse ist für das Fahrzeug festgelegt, Werte werden bei der AU untersucht und müssen eingehalten werden. Und zwar mit dem Referenzkraftstoff (oder Bezugskraftstoff im Sinne der RREG70/220/EWG), der für die Überprüfung an diesem Fahrzeug vorgesehen ist. Was ich außerhalb der AU in den Tank kippe, ist meine Sache. Was ist, wenn ich als Trucker an einer offiziellen Tanke in Russland irgend eine als Dieselkraftstoff deklarierte Plörre tanke, die nicht die DIN EN 590 erfüllt, damit bis nach Deutschland komme und auf deutschen Autobahnen mit diesem Zeug möglicherweise nicht die für mein Fahrzeug geltenden Grenzwerte einhalten kann? Muss ich dann auch eine höhere Maut-Gebühr berappen?

Kraftstoffseitig ist somit schon mal alles klar, bezüglich der DIN EN 590 frage ich mich eh ob die überhaupt noch eingehalten wird!
Zumal man an einigen Tankstellen Hinweisschilder an der Dieselzapfsäule findet "Maximal 10% Bioanteil", lustig das man die DIN per Bundesgesetz schnell angleichen kann!
Nachtrag:Also doch rechtens, siehe hier http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl104s1342.pdf §7 Absatz9.
Ok, weiter zu den Zusatztanks:
Hier findet sich einiges in der STVZO § 45 Kraftstoffbehälter.
Zu den Kraftstoffleitungen:
STVZO § 46 Kraftstoffleitungen.
Dann findet sich noch einiges zu Fahrzeugteilen die eine Bauartgenehmigung benötigen:
STVZO § 22a Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile.
Die einzigste Prüfung von Umrüstanlagen die laut STVZO zu finden ist:
STVZO § 41a Druckgasanlagen und Druckbehälter.
Bezieht sich nur auf Gasanlagen!
So was nun?
Bleibt immernoch zu Fragen, was will uns diese Anzeige überhaupt sagen ?
Ergänzungen mit Quellennachweis wären hier erwünscht!Frei zum

Pölige Grüße
Bernd