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Pflanzenöl statt Diesel



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Autor Thema: abnahme und eintragungskriterien bei pölumbauten  (Gelesen 7392 mal)
scotty-utb
Pöler
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Beiträge: 218

Bulli


« Antworten #10 am: April 28, 2009, 15:29 Uhr »

Hi!

ähmm... ich war am 24.4.2009 beim Tüv zwecks Ablastung des Bulli...
habe gefragt, ob Eintragung notwendig/sinnvoll ist, die Antwort vom Prüfer:
"ist ja nur ein Wärmetauscher"

was nu?

Flo
Ricardo
Global Moderator
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Beiträge: 1388

Achtung veraltete Technik, bitte nicht übernehmen!


« Antworten #11 am: April 28, 2009, 15:44 Uhr »

Hi
Hi!

ähmm... ich war am 24.4.2009 beim Tüv zwecks Ablastung des Bulli...
habe gefragt, ob Eintragung notwendig/sinnvoll ist, die Antwort vom Prüfer:
"ist ja nur ein Wärmetauscher"

was nu?

Flo
Na ich denke mal das wird so sein wie ich es geschrieben habe. Da schießt wieder eine Prüforganisation über das Ziel hinaus, klar da kann man natürlich Geld mit verdienen ! Wird aber wohl leider so sein das alle Prüforganisationen schnell auf den Zug aufspringen, leider! Sad

Pölige Grüße
Bernd
SamHotte
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Vollgaspöler - Klimaschutz durch "global dimming"


« Antworten #12 am: April 28, 2009, 19:29 Uhr »

Hi,

Zitat von: Ricardo
Das Schreiben der FSP erachte ich im Moment mal nur als internes Rundschreiben der FSP.

das sehe ich auch so, andernfalls würde sicher auf irgend eine Verordnung verwiesen, auf die sich dieses Blabla bezieht. Im Übrigen ist der Text für meinen Geschmack nicht so ganz frei von Widersprüchen.

Zitat
Eine Beschreibung des Fahrzeugs für wahlweisen Betrieb mit Biokraftstoff oder mit konventionellem Kraftstoff ist nicht möglich.
...
Hierzu gehören ... Einbau eines Zusatztanks ... und elektr. Umschalteinheit.

Wofür ein Zusatztank oder Umschalteinheit, wenn eine Beschreibung des Fahrzeugs für bivalenten Betrieb nicht möglich ist? Ist Pölen nur noch im Eintankbetrieb zulässig? Verwirrt
Um einen Zusatztank zur Reichweitenerhöhung und die damit verbundene Umschalteinheit zu behandeln, muss man ja kaum das Thema Biokraftstoffe bemühen.

Zur LKW-Maut, deren Höhe von der Schadstoffklasse abhängig ist: Die Schadstoffklasse ist für das Fahrzeug festgelegt, Werte werden bei der AU untersucht und müssen eingehalten werden. Und zwar mit dem Referenzkraftstoff (oder Bezugskraftstoff im Sinne der RREG70/220/EWG), der für die Überprüfung an diesem Fahrzeug vorgesehen ist. Was ich außerhalb der AU in den Tank kippe, ist meine Sache. Was ist, wenn ich als Trucker an einer offiziellen Tanke in Russland irgend eine als Dieselkraftstoff deklarierte Plörre tanke, die nicht die DIN EN 590 erfüllt, damit bis nach Deutschland komme und auf deutschen Autobahnen mit diesem Zeug möglicherweise nicht die für mein Fahrzeug geltenden Grenzwerte einhalten kann? Muss ich dann auch eine höhere Maut-Gebühr berappen? Laughing

Meine Meinung: Cool bleiben!

Schöne Grüße
Sam
SamHotte
Global Moderator
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Beiträge: 4442

Vollgaspöler - Klimaschutz durch "global dimming"


« Antworten #13 am: Mai 02, 2009, 22:12 Uhr »

N'Abend!

Heute war ich mit dem Pölmera zur Erteilung des 2-Jahres-Segens bei der DEKRA. Ich hatte den gleichen (eher gelangweilten) Sachverständigen wie schon vor zwei Jahren, der sich beim Öffnen der Motorhaube offenbar daran zu erinnern schien, dass er diesen Anblick (inklusive Erklärung) schon einmal hatte und sich gerade mal ein "ah, der Fritten-Ferrari wieder" entlocken ließ. Wenn überhaupt, galt dem mit Isoliermaterial beklebten LKW-Filter von Baldwin (BF 980) eine kurze anerkennende Beachtung...sieht halt schon ziemlich mächtig aus. Smile
Von irgend welchen besonderen Kriterien, die neuerdings für Pölumbauten gelten, schien der jedenfalls nicht allzu viel gehört oder gelesen zu haben. Er wollte noch nicht einmal wissen, ob es denn möglicherweise einen zweiten Tank gibt...! Surprised

Schöne Grüße
Sam
Ricardo
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Beiträge: 1388

Achtung veraltete Technik, bitte nicht übernehmen!


« Antworten #14 am: Mai 03, 2009, 00:55 Uhr »

Moin
Ich will das Thema hier nochmal aufgreifen.
Einige Dinge kommen mir bei der Sache spanisch vor!
moin moin

aus aktuellem anlass hat mein vater bei seiner prüforganisation nach den aktuellen abnahmerichtlinien für pölumbauten nachgefragt.
der anlass war eine anzeige welche ich für meinen "zusatztank" erhalten habe. dieser bestannt aus einem 200 liter mölfass welches ich im laderaum des vitos befestigt hatte.
zum zeitpunkt des einbaus war das rechtens! ansonsten hätte mein vater seinen job verlieren können.
ein paar wochen vor der anzeige wurden jedoch die bestimmungen geändert, wodurch die anzeige begründet war.

Inwieweit Dein Fass jemals rechtens war "als Zusatztank" sei mal dahingestellt !
Sowohl scotty-utb, SamHotte und auch ich waren in letzter Zeit beim TÜV ohne Beanstandungen.
scotty-utb hat sogar nachgefragt ob etwas eingetragen werden muss !
Bei Sam wie auch bei mir kam nur die Bemerkung "der frittenbomber" schon wieder.
Ok, mein Prüfer hat alle Bauteile auf die Befestigung hin geprüft und sich die Verlegung der kraftstoffleitungen angeschaut.
Mehr aber auch nicht, da wir drei bei eben drei verschiedenen Prüfstellen waren und das ohne Beanstandungen, stellen sich mir einige Fragen:

Was veranlasst die FSP eine offensichtlich interne Prüfung von Pölanlagen zu veranlassen?
Warum finde ich bei keinem anderen Prüfdienst irgend etwas über eine solche Prüfung?
Johannes, wer hat eigentlich diese Anzeige veranlasst (man könnte meinen die FSP selbst)?
Wozu soll die Prüfung und Eintragung überhaupt gut sein?

Im Grunde ist doch alles bereits gesetzlich geregelt !
Sam hat es ja bereits geschrieben:


Zur LKW-Maut, deren Höhe von der Schadstoffklasse abhängig ist: Die Schadstoffklasse ist für das Fahrzeug festgelegt, Werte werden bei der AU untersucht und müssen eingehalten werden. Und zwar mit dem Referenzkraftstoff (oder Bezugskraftstoff im Sinne der RREG70/220/EWG), der für die Überprüfung an diesem Fahrzeug vorgesehen ist. Was ich außerhalb der AU in den Tank kippe, ist meine Sache. Was ist, wenn ich als Trucker an einer offiziellen Tanke in Russland irgend eine als Dieselkraftstoff deklarierte Plörre tanke, die nicht die DIN EN 590 erfüllt, damit bis nach Deutschland komme und auf deutschen Autobahnen mit diesem Zeug möglicherweise nicht die für mein Fahrzeug geltenden Grenzwerte einhalten kann? Muss ich dann auch eine höhere Maut-Gebühr berappen? Laughing


Kraftstoffseitig ist somit schon mal alles klar, bezüglich der DIN EN 590 frage ich mich eh ob die überhaupt noch eingehalten wird!
Zumal man an einigen Tankstellen Hinweisschilder an der Dieselzapfsäule findet "Maximal 10% Bioanteil", lustig das man die DIN per Bundesgesetz schnell angleichen kann!
Nachtrag:Also doch rechtens, siehe hier http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl104s1342.pdf §7 Absatz9.

Ok, weiter zu den Zusatztanks:
Hier findet sich einiges in der STVZO § 45 Kraftstoffbehälter.

Zu den Kraftstoffleitungen:
STVZO § 46 Kraftstoffleitungen.

Dann findet sich noch einiges zu Fahrzeugteilen die eine Bauartgenehmigung benötigen:
STVZO § 22a Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile.

Die einzigste Prüfung von Umrüstanlagen die laut STVZO zu finden ist:
STVZO § 41a Druckgasanlagen und Druckbehälter.
Bezieht sich nur auf Gasanlagen!

So was nun?
Bleibt immernoch zu Fragen, was will uns diese Anzeige überhaupt sagen ? Verwirrt

Ergänzungen mit Quellennachweis wären hier erwünscht!
Frei zum

Pölige Grüße
Bernd



Johannes Pröfrock
Pöler
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« Antworten #15 am: Mai 03, 2009, 09:55 Uhr »

moin moin

das fass war schon rechtens beim einbau, nach den ganzen ausnahmen im §45 stvzo. sonst hätte mein vater das niemals zugelassen. die büchse läuft nämlich auf seinen namen Wink.
wenn sam und scotty prüfer haben denen das ganze nicht interessiert haben sie vieleicht glück. ich würde mir an ihrer stelle das ganze jedenfalls schriftlich geben lassen.
bis alle änderungen in der stvzo bei allen prüfern ankommt brauchts eine nicht unwesentliche zeit und den meißten interessieren solche sachen gar nicht. vor allem müssen die prüfer sich selbst informieren und das kostet zeit und geld Wink.
was fsp (den tüv reinland) zu diesen prüfungen veranlasst? keine ahnung. es kann sein das die sich davon nen geldsegen erhoffen oder aber wirklich neuen gesetzen folgen.

wer die anzeige veranlasst hat? keine ahnung. ein gelangweilter rentner, gelangweilte bullen, hobbybullen, frustriete benzinfahrer. such dir was aus, leg dich fest und du bist da weiter als ich Verwirrt. fsp war es jedenfalls nicht, der ist meines wissen nicht in aachen, und der tüv reinland hat andere sachen zu tun.

wozu das gut sein soll? um geld zu verdienen und regulieren zu können (aus meiner sicht jedenfalls). der verkehrssicherheit dient es jedenfalls nicht.

bei den lkw und der maut sehe ich das ein wenig anders als in sam's beispiel dargestellt. wenn einer in russland tanken muß und sone plörre kriegt dann hat er 1. gar keine andere wahl und 2. weiß er nichts davon.
wenn jedoch ein lkw auf pöl umgerüstet ist und damit fährt weiß er das er keinen sprit nach din en 590 verfährt. ich denke das da der große unterschied liegt.

ich wollte hier keine diskussion über irgendwelche auslegungssachen von gesetzen lostreten sondern nur berichten was mir passiert ist und die infos, welche ich erhalten habe, zur verfügung stellen. sonst ist das so wie im segelflugverein wo ich über die italienischen zollgesetze in bezug auf das pölen stundenlang zügetextet werde obwohl ich nur weiß das es dort steuerhinterzieung ist, sie nicht beeinflussen kann und man von mir ne verbindliche aussage haben will das es doch rechtens ist Rhanie mit der Flex. auf sowas hab ich keinen bock und find es zum abbunkern!


gruß johannes
SamHotte
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Vollgaspöler - Klimaschutz durch "global dimming"


« Antworten #16 am: Mai 03, 2009, 10:19 Uhr »

Moin, Johannes!

Nur ruhig Blut, Dir will ja hier keiner ans Bein pinkeln! Wink
Ganz im Gegenteil: Ich finde es prima, dass Du die Infos hier eingestellt hast. Up

Was mich an der Sache hauptsächlich stört:

Zitat von: Johannes Pröfrock
bis alle änderungen in der stvzo bei allen prüfern ankommt brauchts eine nicht unwesentliche zeit und den meißten interessieren solche sachen gar nicht. vor allem müssen die prüfer sich selbst informieren und das kostet zeit und geld Wink.
Die StVZO ist kostenlos in jeweils aktueller Ausgabe online nachzulesen. Sowohl für TÜV, DEKRA, GTÜ als auch für Privatpersonen. Ich kann darin keine aktuellen Änderungen endecken, die speziell Pöl-Umbauten betreffen. Von daher betrachte ich den Text vom FSP (was heißt das überhaupt übersetzt? Fach-Symposium Pöl? Laughing) als Spinnerei irgend eines nicht ausgelasteten Mitarbeiters dort, der dringend eine Beschäftigungstherapie brauchte. Oder von jemandem, der sich Sorgen um die Auslastung der Prüfstellen macht. Wie gesagt: Einen Hintergrund, der auf irgend einer geänderten Gesetzeslage beruht, kann ich jedenfalls nicht entdecken.
Mit der LKW-Maut verhält es sich genauso. Man müsste schon in irgend einer amtlichen Mitteilung nachlesen können, dass durch Verwendung eines Kraftstoffs, der vom Referenzkraftstoff abweicht (also auch RME), automatisch die dem Fahrzeug zugeteilte Schadstoffklasse (bei neueren Fahrzeugen somit auch die Betriebserlaubnis!) erloschen ist. Aber auch hierauf vermisse ich einen entsprechenden Hinweis.

Schöne Grüße
Sam
Ricardo
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Achtung veraltete Technik, bitte nicht übernehmen!


« Antworten #17 am: Mai 03, 2009, 10:21 Uhr »

Moin Johannes
wenn sam und scotty prüfer haben denen das ganze nicht interessiert haben sie vieleicht glück. ich würde mir an ihrer stelle das ganze jedenfalls schriftlich geben lassen.

Wozu? Schriftlich etwas geben lassen, für etwas das es garnicht braucht? Verwirrt
bis alle änderungen in der stvzo bei allen prüfern ankommt brauchts eine nicht unwesentliche zeit und den meißten interessieren solche sachen gar nicht. vor allem müssen die prüfer sich selbst informieren und das kostet zeit und geld
Welche Änderungen sind das denn ? Ich konnte nichts in der STVZO finden!

bei den lkw und der maut sehe ich das ein wenig anders als in sam's beispiel dargestellt. wenn einer in russland tanken muß und sone plörre kriegt dann hat er 1. gar keine andere wahl und 2. weiß er nichts davon.
wenn jedoch ein lkw auf pöl umgerüstet ist und damit fährt weiß er das er keinen sprit nach din en 590 verfährt. ich denke das da der große unterschied liegt.
Wer garantiert denn bei uns das die DIN noch eingehalten wird bzw. das man nicht bei uns zufällig irgendwelchen Dreck angedreht bekommt?
Letztes Jahr gab es einige bekannte Fälle von Dieselpantscherei mit Altmöl ab Tankstelle, nicht im Ausland sondern bei uns!


ich wollte hier keine diskussion über irgendwelche auslegungssachen von gesetzen lostreten sondern nur berichten was mir passiert ist und die infos, welche ich erhalten habe, zur verfügung stellen. sonst ist das so wie im segelflugverein wo ich über die italienischen zollgesetze in bezug auf das pölen stundenlang zügetextet werde obwohl ich nur weiß das es dort steuerhinterzieung ist, sie nicht beeinflussen kann und man von mir ne verbindliche aussage haben will das es doch rechtens ist Rhanie mit der Flex. auf sowas hab ich keinen bock und find es zum abbunkern!
Genau das ist es eine Auslegungssache! Daraufhin hast Du von der FSP ein Schreiben bekommen ohne nachzufragen woher das kommt. Also wenn ich von einer offiziellen Stelle so ein Schreiben bekomme dann erwarte ich/verlange ich das die entsprechenden Quellenangaben dabeistehen. Wenn nicht kann man das Ganze anzweifeln und einen entsprechenden Rechtsbehelf verlangen.
Wenn Du alles für Rechtens hinnimmst was Du als Schreiben bekommst dann wundert es mich nicht das die Obrigkeit macht was Sie will!

Pölige Grüße
Bernd

PS: Sam war schneller
@Johannes, das geht nicht gegen Dich!
Was mich an der Sache noch wundert ist eine nach § sehr detailierte Anzeige. Allerdings kann man auch gegen eine Anzeige erst mal Widerspruch einlegen und einen entsprechenden Rechtsbehelf verlangen. Man muss nicht alles als gegeben hinnehmen!
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